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KMID : 0986720070150020111
Korean Journal of Medicine and Law
2007 Volume.15 No. 2 p.111 ~ p.131
Das neue Osterreichische Patientenverfugungsgesetz
Lee Seok-Bae

Abstract
Seit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfugungsgesetz in Kraft. Damit wird erstmals einheitlich geregelt, welche Voraussetzungen vorliegen mussen, damit die Anordnungen eines Patienten vom behandelnden Arzt verbindlich beachtet werden mussen.
Dieses Gesetz ermoglicht es Personen, durch die Errichtung einer Patientenverfugung vorweg daruber zu entscheiden, die Vornahme einer medizinischen Behandlung in bestimmten Situationen abzulehnen. Eine solche Patientenverfugung ist ein erklarter Wille, der erst dann wirksam wird, wenn die Person zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr einsichts-, urteils- oder erklarungsfahig ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. Eine Patientenverfugung kann verbindlich oder beachtlich sein. Damit eine Patientenverfugung verbindliche Wirkung entfaltet, muss eine umfassende arztliehe Aufklarung erfolgen, und sie muss von einem Juristen z.B. einem Notar, errichtet werden. Wenn alle Voraussetzungen erfullt, nur dann ist die Patientenverfugung fur einen behandelnden Arzt grundsatzlich verbindlich. Wenn nicht, ist sie nur beachtlich. Um die Verbindlichkeit aufrechtzuerhalten, muss die Verfugung alle 5 Jahre erneuert werden. Jede Person kann eine einmal getatigte Patientenverfugung jederzeit widerrufen oder abandern. Das Patientenverfugungsgesetz hilft dem Patienten, eine moglichst klare Regelung fur eine medizinischen Behandlung zu treffen. Es schafft fur den behandelnden Arzt und andere Personen eine rechtlich abgesicherte Position. Zweifellos stellt das osterreichische Patientenverfugungsgesetz einen ersten wesentlichen Schritt in Richtung einer hoheren Rechtssicherheit fur Patienten, Arzte und andere von Menschen betreffend ihre medizinische Behandlung in der Zukunft dar. In Korea und auch Deutschland ergeben sich leider keine Anderungen.
KEYWORD
Patientenverfugung, passive Sterbehilfe, Selbstbestimmungsrecht des Patienten, PatVG
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